Reiseversicherungen von AXA

Versicherungen AXA

Versicherungsprodukte mit Reiserücktrittsdeckung sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach der Reisebuchung abzuschließen. Bei Reisen, die innerhalb von 30 Tagen nach der Buchung beginnen, ist der Abschluss der Versicherung am Tag der Buchung erforderlich (Wenn Sie beispielsweise am 01.10. abreisen und am 01.09. buchen, müssen Sie die Reiserücktrittsversicherung ebenfalls am 01.09. und nicht erst am 08.09. hinzubuchen).

Klicken Sie in der unten aufgeführten Auflistung auf „IPID“ (Versicherungskarte) und „Bedingungen“, um das Informationsdokument zum Versicherungsprodukt sowie die allgemeinen Bedingungen des jeweiligen Versicherungsprodukts einzusehen.

  • Reiserücktrittsversicherung (Versicherungsnummer = Buchungsnummer): 6,50% des gesamten Reisepreises. Weitere Informationen finden Sie im Produktblatt, im „IPID“ sowie in den „Bedingungen“.
  • Reise-Assistance-Versicherung für Personen (Versicherungsnummer = Buchungsnummer). Weitere Informationen finden Sie im Produktblatt, im „IPID“ sowie in den „Bedingungen“.:
    • Reise-Assistance-Versicherung Europa + Mittelmeer: 3,65 € * pro Person und Tag
    • Reise-Assistance-Versicherung World exkl. USA & Kanada: 7,67 € * pro Person und Tag
    • Reise-Assistance-Versicherung World inkl. USA & Kanada: 10,95 € * pro Person und Tag
    • Reise-Assistance-Versicherung Zuschlag Wintersport: 2,10 € * pro Person und Tag (zusätzlich zur Reise-Assistance-Versicherung als Zusatz abzuschließen)
  • Kombination Reise-Assistance undReiserücktrittsversicherung: 8,75% des gesamten Reisepreises. Weitere Informationen finden Sie im Produktblatt, im „IPID“ sowie in den „Bedingungen“.

Achtung: Für die individuelle Reiserücktrittsversicherung und alle Reise-Assistance-Versicherung gilt ein Mindestbetrag von 25 € pro Versicherung.

Nachfolgend finden Sie eine kompakte Übersicht über die Versicherungsprodukte, die darin enthaltenen Leistungen und die jeweiligen Deckungssummen.

Versicherungsprodukt Leistungsumfang* 6,5% des Reisepreises***
Reiserücktrittsversicherung Stornierung der Reise bis 15.000 €
Reiserücktrittsversicherung Bei vorzeitiger Rückkehr aus schwerwiegendem gedeckten Grund bis 15.000 €
Reiserücktrittsversicherung Abflugverspätung von mehr als 12 Stunden

Abflugverspätung von mehr als 36 Stunden

bis 37,50 €

bis 75,00 €

Reise-Assistance-Versicherung Gepäckverspätung von mehr als 6 Stunden (pro versicherter Person)

Gepäck – Diebstahl, Beschädigung oder Verlust (pro versicherter Person)

bis 400 €

 

bis 2.000 €

Reise-Assistance-Versicherung Medizinische Notfall- und Rückführungskosten bis 20.000.000 €
Reise-Assistance-Versicherung Babys, die nach Schwangerschaftskomplikationen geboren werden bis 25.000 €
Reise-Assistance-Versicherung Dringende zahnärztliche Behandlung (pro versicherter Person) bis 250 €
Reise-Assistance-Versicherung Ein naher Angehöriger darf zu Besuch kommen, wenn die versicherte Person im Krankenhaus liegt

 

bis 100 € pro Tag, max. 7 Tage + Flug in Economy Class
Reise-Assistance-Versicherung Verlängerung des Aufenthalts der versicherten/begleitenden Person

 

bis 100 € pro Tag, max. 7 Tage + Flug in Economy Class
Reise-Assistance-Versicherung Bestattungskosten, postmortale Versorgung und Sarg (pro versicherter Person) bis 1.500 €
Reise-Assistance-Versicherung Bestattungs- oder Einäscherungskosten im Ausland (pro versicherter Person) bis 1.500 €
Reise-Assistance-Versicherung Reiseunfall – maximale Leistung pro versicherter Person im Todesfall

(älter als 15 Jahre / jünger als 66 Jahre)

bis 25.000 €
Reise-Assistance-Versicherung Reiseunfall – maximale Leistung pro versicherter Person im Todesfall

(jünger als 16 Jahre / älter als 65 Jahre)

bis 2.000 €
Reise-Assistance-Versicherung Reiseunfall – maximale Leistung pro versicherter Person

im Falle von Tod oder dauerhafter Invalidität

bis 12.500 €
Reise-Assistance-Versicherung Reiseunfall – maximale Leistung pro versicherter Person

für Folgekosten medizinischer Versorgung im Wohnsitzland

bis 6.250 €
Reise-Assistance-Versicherung Haustier-Versicherung für tierärztliche Versorgung bis 65 €
Reise-Assistance-Versicherung Evakuierungsleistungen – maximal pro versicherter Person und Tag,

für höchstens 5 Tage

bis 150 €
Reise-Assistance-Versicherung Such- und Rettungskosten bis 6.250 €
Reise-Assistance-Versicherung  Erweiterte Ski-Garantien bis 2.500 €

*/ Alle Prämien und Leistungsbeträge gelten pro Person.

Wenn Sie über eine eigene Versicherung verfügen, sind Sie verpflichtet zu überprüfen, ob diese die im Aktivitätenpaket enthaltenen Leistungen abdeckt.

*/ Auf dem Bestellformular kann der Versicherungsbetrag abweichen. Dies hängt mit der Rundung der Zahlen auf zwei Stellen nach dem Komma zusammen. Die tatsächlichen Prämien sind Zahlen mit bis zu sechs Stellen nach dem Komma. Nordic hat sich jedoch dafür entschieden, nur zwei Stellen nach dem Komma anzugeben.

  • Reise-Assistance-Versicherung Europa + Mittelmeer: 3,6533 € * pro Person und Tag
  • Reise-Assistance-Versicherung World exkl. USA & Kanada: 7,6755 € * pro Person und Tag
  • Reise-Assistance-Versicherung World inkl. USA & Kanada: 10,9599 € * pro Person und Tag
  • Reise-Assistance-Versicherung Zuschlag Wintersport: 2,1063 € * pro Person und Tag (zusätzlich zur Reise-Assistance-Versicherung als Zusatz abzuschließen)

Bitte beachten Sie: Nach der VVG-Gesetzgebung darf Nordic Versicherungspolicen bis zu 200 € pro Person und Versicherungspolice abschließen. Für die Reiserücktrittsversicherung gilt dies für Reisekosten bis zu etwa 3000 € pro Person. Bei höheren Reisekosten verweisen wir Sie an AXA.

Mindestprämie pro Police: 25 €.

Wenn Sie eine eigene Versicherung haben, sind Sie selbst verpflichtet, zu überprüfen, ob diese den Inhalt des Aktivitätspakets abdeckt.

FAQ Versicherung AXA

Eine Versicherung schützt Sie vor bestimmten finanziellen Risiken und Verlusten, die während einer Reise auftreten können. Leistungen bei Reiseannullierung oder -abbruch decken nicht erstattungsfähige, im Voraus bezahlte Reisekosten (bis zur in Ihrer Police festgelegten Höchstgrenze), wenn Ihre Reise aus einem versicherten Grund storniert oder unterbrochen wird.

Je nach Art der abgeschlossenen Reiseversicherung kann diese Ihnen zudem wichtige Unterstützung bei medizinischen Notfällen bieten. Außerdem kann sie Entschädigungen für Schäden leisten, die durch eine versicherte Reiseverzögerung, Verspätung oder durch den Verlust bzw. die Beschädigung Ihres Gepäcks entstehen. Weitere abgedeckte Leistungen finden Sie in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Nicht erstattungsfähige Kosten können im Voraus bezahlte Anzahlungen oder Zahlungen für bei Nordic gebuchte Reisedienstleistungen umfassen, die verfallen würden, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund vor der Abreise stornieren müssen.

Diese Versicherung kann von Personen abgeschlossen werden, die über die Website von Nordic eine Reise zu einem von Nordic angebotenen Reiseziel buchen (ausgenommen sind Reiseziele, die laut Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind) und sich gegen unvorhergesehene Ereignisse außerhalb Ihrer Kontrolle absichern möchten, die vor oder während der Reise auftreten können.

Um eine Versicherung abzuschließen, müssen Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Diese Versicherung ist nicht geeignet, wenn:

– Sie während Ihrer Reise an bestimmten Extremsportarten oder Sportwettkämpfen teilnehmen;
–Sie mehrere Reisen innerhalb eines Jahres versichern möchten;

– Ihre Reise bereits begonnen hat;
– Ihre Reise in ein Land führt, das laut Versicherung ausgeschlossen ist;
– Sie bereits durch eine andere Versicherung mit derselben Deckung versichert sind.

Abhängig von der abgeschlossenen Versicherung kann Ihre Versicherung Leistungen für verschiedene Situationen bieten, die vor oder während Ihrer Reise auftreten können. Diese Leistungen können folgendes umfassen:

– Reiserücktritt;
– Reiseabbruch;
– Medizinischer Notfalltransport;
– Medizinische Notfallkosten;
– Beschädigtes, verlorenes, gestohlenes oder verspätetes Gepäck;
– Reiseverzögerung.

Hinweis: Nicht alle Versicherungen beinhalten alle der hier aufgeführten Leistungen. Bitte lesen Sie die entsprechenden Versicherungsbedingungen.

Die Versicherung deckt nur die Personen ab, die im Versicherungsschein als Versicherte aufgeführt sind. Familienangehörige und/oder Mitreisende sind nicht versichert, es sei denn, sie werden im Versicherungsschein ausdrücklich genannt.

Eine Versicherung wird als Option beim Kauf Ihrer Reise angeboten. Sie müssen sie nur zu Ihrer Buchung hinzufügen, und Ihre Reise ist versichert, sobald Ihre Buchung bezahlt ist. Sie können auch gerne Ihren Travel Designer per E-Mail kontaktieren.

Sie können eine Stornierungsanfrage über Nordic einreichen. Sie erhalten Ihr Geld zurück, wenn Sie innerhalb der in der Bestätigungs-E-Mail angegebenen Widerrufsfrist kündigen, vorausgesetzt, es wurde kein Schadensfall eingereicht und Ihre Reise hat noch nicht begonnen.

Diese Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Kaufdatum der Versicherung.

Die Versicherungsnummer besteht aus den 8 Ziffern Ihrer Buchungsnummer.  Diese finden Sie in der Bestätigungs-E-Mail, die Sie erhalten haben, oder auf dem Versicherungsschein, den Sie nach dem Abschluss der Versicherung erhalten haben.

Bitte sehen Sie sich die Leistungsübersicht in den Versicherungsbedingungen Ihrer Reiseversicherung an, die Sie per E-Mail erhalten. Dort finden Sie alle Details zu Ihrer Versicherung, einschließlich Leistungen, Deckungslimits, versicherte Risiken und Ausschlüsse.

Nein, eine Reiserücktrittsversicherung deckt keine Kosten, wenn Sie Ihre Meinung über die Reise ändern.

Nein, eine Reiserücktrittsversicherung deckt keine Stornierung durch den Reiseveranstalter. Nur eine Stornierung durch Sie selbst aus einem versicherten Grund kann für eine Erstattung durch Ihre Reiserücktrittsversicherung in Frage kommen. Um eine Erstattung im Falle einer Stornierung durch den Reiseveranstalter zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, sich direkt an den Kundenservice des Reiseveranstalters zu wenden.

Nein, eine Erkrankung, die Ihnen vor Abschluss der Police oder vor Buchung einer Reise bekannt war, ist nicht durch die Police abgedeckt. Bitte beachten Sie die Versicherungsbedingungen.

Ja, wenn Sie Ihren Flug aufgrund einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels – etwa eines Flugzeugs, Zuges oder Busses – oder aufgrund von Verzögerungen im örtlichen öffentlichen Nahverkehr verpassen, können Ihnen die zusätzlich anfallenden Transportkosten erstattet werden, um Ihr Reiseziel zu erreichen oder nach Hause zurückzukehren.

Bitte konsultieren Sie die Versicherungsbedingungen für die vollständige Liste der versicherten Ereignisse.

Nein, die Versicherung leistet keine Entschädigung, wenn Sie Ihren Flug aufgrund eigener Verspätung verpassen.

Wenn Ihr Flug verspätet ist, können Sie eine Erstattung für Unterkunft, Transport und Verpflegung während der Wartezeit erhalten. Bitte konsultieren Sie die Versicherungsbedingungen, um zu erfahren, welche Mindestverspätung erforderlich ist, um Anspruch auf Erstattung zu haben.

Diese Deckung ergänzt die von der Fluggesellschaft angebotenen Leistungen.

Wenn Ihr Gepäck während der Reise verloren geht, beschädigt wird oder gestohlen wird, erhalten Sie eine Erstattung für Reparatur oder Ersatz. Bitte sehen Sie sich die detaillierten Bedingungen und Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen an.

Wenn Ihr Gepäck bei der Fluggesellschaft verspätet ankommt, erhalten Sie eine Erstattung für die Kosten für den Erwerb von notwendigen Gegenständen, bis das Gepäck eintrifft. Bitte konsultieren Sie die Versicherungsbedingungen, um zu erfahren, welche Mindestverspätung erforderlich ist, um Anspruch auf Erstattung zu haben.

Diese Deckung ergänzt die von der Fluggesellschaft angebotenen Leistungen.

Die Auslandsreisekrankenversicherung deckt Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen im Ausland.

Mit der medizinischen Notfalldeckung werden Sie:

– für unvorhergesehene, dringend notwendige medizinische Behandlungen während Ihrer Reise im Ausland entschädigt, z. B. für einen Besuch bei einem örtlichen Arzt wegen eines kleineren, akut aufgetretenen gesundheitlichen Problems (Magen-Darm-Infekt, Halsschmerzen …), für medizinische Untersuchungen und/oder Medikamente, die von einem örtlichen Arzt verschrieben wurden (Blutuntersuchung, Röntgenuntersuchung …), sowie für dringende Zahnarztkosten, etwa bei starken Zahnschmerzen;

– von der Erstattung der Krankenhauskosten profitieren, wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder eines schwerwiegenden Gesundheitsproblems stationär aufgenommen werden müssen (Krankenhauskosten, Operationen, Untersuchungen …);

– von der Übernahme der Kosten für medizinisch notwendige Transporte zum nächstgelegenen Krankenhaus oder zu einer geeigneten Einrichtung sowie für die medizinische Rückführung nach Hause im Falle einer versicherten Krankheit oder Verletzung profitieren.

Alle Entscheidungen über eine Rückführung müssen von medizinischen Fachkräften getroffen werden. Wenn Sie schwer krank werden, Sie sich verletzen oder gesundheitliche Beschwerden auftreten, müssen Sie – oder jemand in Ihrem Namen – Kontakt mit uns aufnehmen (medizinischer Hilfsdienst von Allianz), und wir müssen den gesamten Transport im Voraus organisieren. Wenn wir den Transport nicht genehmigt oder organisiert haben, zahlen wir nur bis zu dem Betrag, den wir gezahlt hätten, wenn wir den Transport selbst organisiert hätten, und übernehmen keine Verantwortung für Transporte, die wir nicht genehmigt oder organisiert haben.

Bitte beachten Sie:

– Eine Verstauchung oder Erkältung rechtfertigt keinen medizinisch notwendigen Rücktransport.
– Ein Transport ist nur möglich, wenn sich Ihr Zustand stabilisiert hat und/oder Sie transportfähig sind.

Der medizinische Notdienst ist rund um die Uhr unter der Telefonnummer +49 221 82 82 79 41 erreichbar. Sie können sich auch über das Schadenportal https://global.eu.axa.travel/ an AXA wenden.

Ja, es gibt Ausschlüsse in der Versicherung. Bestimmte Situationen oder Umstände sind von der Versicherung ausgeschlossen. Einige häufige Ausschlüsse sind z.B. risikoreiche Aktivitäten wie Extremsportarten, kriegerische Handlungen oder Terrorismus. Die vollständige Liste der allgemeinen Ausschlüsse finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Die schnellste und einfachste Möglichkeit, einen Schadensfall zu melden, ist über die AXA-Website. Sie benötigen dafür Ihre E-Mail-Adresse oder Ihre Versicherungsnummer, sowie Ihr Abreisedatum oder das Kaufdatum der Versicherung.

👉 https://global.eu.axa.travel/

Sie können AXA auch telefonisch unter +49 22 18 28 27 941 kontaktieren.

Zur Bearbeitung eines Antrags benötigt der Versicherer alle relevanten Belege sowie gegebenenfalls zusätzliche vorhandene Dokumente. Sobald Sie Ihren Antrag eingereicht haben, erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail.

Für den schnellsten Service empfehlen wir, den Status Ihres Schadensfalls online AXA zu überprüfen.
👉 https://global.eu.axa.travel/.

Die Versicherungsnummer besteht aus den 8 Ziffern Ihrer Buchungsnummer.  Diese finden Sie in der Bestätigungs-E-Mail, die Sie erhalten haben, oder auf dem Versicherungsschein, den Sie nach dem Abschluss der Versicherung erhalten haben.

Die Einreichung aller relevanten Unterlagen, die mit dem gemeldeten Schadensfall zusammenhängen, ermöglicht es dem Versicherer, den Schaden korrekt zu beurteilen. Sie ist notwendig, damit die Prüfung und Bearbeitung Ihres Anspruchs beginnen kann.

Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von der Art und dem Grund des Schadensfalls ab. Dazu können Quittungen, Mitteilungen und Rechnungen von Reiseveranstaltern, medizinische Unterlagen, Polizeiberichte, Fotos usw. gehören.

Häufige Gründe für die Ablehnung eines Schadensfalls sind zum Beispiel:

  • Der Schadensfall fällt nicht unter den versicherten Leistungsumfang
  • Der Schadensfall fällt unter die „Allgemeinen Ausschlüsse“ in den Versicherungsbedingungen.

Es ist wichtig, die Versicherungsbedingungen vor der Reise oder vor Einreichung eines Schadensfalls zu lesen, um zu verstehen, was versichert ist, und was nicht.

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