Informationen zum Coronavirus

Informationen zum Coronavirus

Das Coronavirus hat die Reisebranche im vergangenen Jahr stark beeinträchtigt. Zum Glück ist es jetzt wieder möglich, den hohen Norden zu entdecken.

Sowohl in Deutschland als auch an unseren Reisezielen, können sich die Corona-Vorschriften jederzeit ändern. Für die aktuellsten Reiseinformationen verweisen wir hierauf. Hier finden Sie alle Informationen rund ums Reisen anlässlich der COVID-19 Pandemie.

Letztes Update: 12.07.2022

Eindeutige Stornierungsbedingungen

Buchen Sie sorgenfrei mit unseren eindeutige Stornierungsbedingungen.

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Reiseinformationen rundum Corona

Aktuelle Reiseinformationen zu unseren Reiseziele finden Sie unter „Corona-Info“.

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Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie unsere Stornierungsbedingungen.

Eine Pflichtimpfung oder eine andere Form des Nachweises (PCR-Test, Antigentest, Genesungsbescheinigung) ist kein gültiger Grund für eine kostenlose Stornierung Ihrer Reise. Sie können zu den regulären Bedingungen stornieren.

Bei Abreise aus Deutschland:

Am Flughafen in Düsseldorf befinden sich zwei Testzentren, eins auf der Abflugebene im Terminal und ein Drive-Through im Parkhaus P3 auf Ankunftsebene. Hier können Sie jede Art von Test durchführen lassen. Mit Preisen ab 29 € sind Sie relativ preiswert unterwegs. Außerdem wird auch der kostenlose Corona-Schnelltest, der sogenannten Bürgertest, angeboten. Einen Termin können Sie hier buchen.

Bei Abreise aus den Niederlanden:

Kunden eines ANVR-Reiseveranstalters können sich zu einem günstigen Preis in den Niederlanden testen lassen und erhalten ein Reisezertifikat. Mehr Infos dazu finden Sie hier. Ein PCR-Test kostet 41,50 € und ein Antigentest 23,95 €. Erkundigen Sie sich rechtzeitig, welcher Test für die Reise zu Ihrem Zielort erforderlich ist.

Über die oben genannte Website können Sie einen Termin vereinbaren.

Die Ausstellung eines Gutscheins ist bei uns nicht mehr gebräuchlich. Wenn Ihre Reise aufgrund von Reisebeschränkungen von uns storniert werden muss, erstatten wir Ihnen den bereits gezahlten Betrag. Hier lesen Sie, was wir unter Reisebeschränkungen verstehen.

Sollten die Grenzen vor der Abfahrt geschlossen werden, informieren wir Sie persönlich per E-Mail oder Telefon darüber und Ihre Reise wird erstattet. Sollten die Grenzen geschlossen werden, während Sie im Urlaub sind, werden wir alles tun, um Sie zurück nach Hause zu bringen. Sie können uns jederzeit über die Notrufnummer erreichen.

Kombination Norwegen-Schweden oder Finnland-Schweden oder Norwegen, Schweden und Finnland: 
Ändern sich die Maßnahmen eines der Länder einer Kombinationsreise so, dass die Reise nicht mehr möglich ist, finden wir eine geeignete Lösung für Sie oder eine gleichwertige Alternative. Wenn diese Änderung eine grundlegende Anpassung Ihrer Reise bedeutet, haben Sie das Recht, kostenlos zu stornieren.

Wenn an einem der Reiseziele ein Corona-Nachweis oder eine Impfung verpflichtend wird, ist dies kein gültiger Grund für eine kostenlose Stornierung der Reise.

Die Corona-Vorschriften können sich ändern, auch an unseren Reisezielen. Die aktuellen Reiseinformationen finden Sie hier. Hier finden Sie alle Informationen rund ums Reisen während der COVID-19 Pandemie.

Momentan wurden die meisten Richtlinien abgeschafft. Sollte sich daran etwas ändern, werden Sie hier oder per Mail informieren. Außerdem werden in allen unseren Unterkünften die örtlichen Richtlinien beachtet. Es wird alles daran gesetzt, um Ihren Aufenthalt so angenehm und sicher wie möglich zu gestalten.

Krank vor der Abreise oder positives Testergebnis?

Bitte bleiben Sie zu Hause und treten Sie die Reise nicht an. Wenn Sie keine Rücktrittsversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie die Kosten für die Stornierung selbst tragen. Sie haben eine Reiserücktrittsversicherung? Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Versicherungsgesellschaft, ob die Stornierungskosten übernommen werden.

Krank während der Reise?

Treffen Sie Vorsichtsmaßnahmen, um eine Ausbreitung der Krankheit zu vermeiden. Wenden Sie sich an Ihre Versicherungsgesellschaft.

  • Medizinische Kosten im Ausland werden in der Regel erstattet, wenn Sie eine Reiseversicherung abgeschlossen haben. Vergissen Sie nicht, alle Belege (Krankenhaus- und eventuelle ambulante Kosten) aufzubewahren und nach der Reise an deine Versicherungsgesellschaft zu schicken.
  • Wenn Sie am Unterkunftsort unter Quarantäne gestellt werden, müssen Sie diese zusätzlichen Kosten selbst tragen. Einige Versicherungen decken auch diese Kosten, aber auch hier sollten Sie sich an Ihre Versicherungsgesellschaft wenden.

Krank nach der Reise?

Bitte bleiben Sie zu Hause und halten Sie sich an die Quarantäne-Regeln.

Momentan ist das Vorlegen eines digitalen Covid-Zertifikats nicht mehr notwendig, weder in Deutschland noch in einem unserer Reiseziele. Eine Ausnahme stellen die Hurtigruten Expeditions-Seereisen dar. Hier ist weiterhin eine vollständige Covid-19 Impfung oder ein aktueller Test nötig. Hier finden Sie alle aktuellen Informationen, sollte sich daran etwas ändern. Sollten sich andere Bestimmungen ändern, finden Sie auf dieser Seite alle nützlichen Links.

Sie haben Anspruch auf das Digitale-Covid-Zertifikat der EU, wenn:

  • Sie gegen das Coronavirus geimpft sind.
  • Sie einen negativen PCR-Test nachweisen können, der nicht älter als 72 Stunden ist.
  • Sie in den letzten 6 Monaten positiv auf das Coronavirus getestet wurden.

Bei Reisen zwischen zwei Mitgliedstaaten, die auf der Karte des Europäische Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) grün markiert sind, sind diese Maßnahmen nicht erforderlich.

Die Einhaltung der Bedingungen des digitalen Covid-Zertifikats der EU liegt in der Verantwortung des Kunden und ist daher kein Grund für eine kostenfreie Stornierung.

Gegenwärtig entscheidet jeder Mitgliedsstaat selbst, welche Bedingungen es an dieses Zertifikat knüpft (z. B. sind nur 1, 2 oder 3 Impfungen erforderlich).

Am Flughafen:

Bitte respektieren Sie die am Flughafen geltenden Maßnahmen. Die aktuellen Maßnahmen finden Sie auf:

Bitte beachten Sie die Maßnahmen des Flughafens am Ankunftsort. Befolgen Sie stets die Anweisungen des Flughafenpersonals.

Im Flugzeug:

Halten Sie sich an die von Ihrer Fluggesellschaft festgelegten Maßnahmen und befolgen Sie stets die Anweisungen des Flugpersonals. Die neuesten Informationen finden Sie auf der Website der betreffenden Fluggesellschaft.

Die verschiedenen Reedereien ergreifen Maßnahmen, um das Reisen an Bord so sicher und angenehm wie möglich zu gestalten. Für detaillierte und spezifische Informationen verweisen wir Sie auf die Website der Fährgesellschaft.

Reisende, die eine Expeditions-Seereise mit Hurtigruten unternehmen, sind verpflichtet, bei der Einschiffung einen vollständigen Impfpass vorzulegen. Bevor Sie an Bord gehen können, werden Sie getestet. Nur wenn Sie ein negatives Testergebnis erhalten, können Sie die Reise antreten. Die Testpflicht gilt nicht für die klassischen Seereisen.

Ab 04.09.2022:

Ab dem 4. September wird dieser Test nicht mehr von Hurtigruten vor Ort durchgeführt, aber Sie müssen weiterhin eine Impfbescheinigung und einen negativen Test vorlegen können, bevor Sie an Bord gehen. Sie müssen sich daher vor der Abreise einem Corona-Test unterziehen. PCR-Tests dürfen bei der Einschiffung nicht älter als 72 Stunden sein, Antigen-Schnelltests dürfen bei der Einschiffung nicht älter als 48 Stunden sein.

Unsere Travel Designer werden Ihnen immer die neuesten Reiseinformationen zur Verfügung stellen, wenn Sie ein Angebot anfordern, da für jedes Reiseziel zusätzliche Maßnahmen gelten können.

Sollte sich hieran etwas ändern, finden Sie alle Maßnahmen, die Hurtigruten ergreift, hier: https://www.hurtigruten.de/postschiffreise-praktische-informationen/gesundheit-und-sicherheit/