Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ihr Servicebüro:

Nordic Germany GmbH
Kurt-Blaum-Platz 8
63450 Hanau
Deutschland
[email protected]
+49 (0)6181 707 9009

Dies ist keine Besucheradresse, bitte kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Mail für einen Video-Call oder besuchen Sie eines unserer anderen Büros.

Geschäftsführung:
Philip Timmermans und Hugo Van Drie

Inhaltlich verantwortlich gem. § 18 Abs. 2 MStV.: Philip Timmermans, Hugo Van Drie

Registereintrag:
Eingetragen im Handelsregister
Registergericht: Amtsgericht Hanau
Registernummer: HRB 98818
Ust-IdNr: DE356188692
Steuernummer: 019 240 15045

Ihr Reiseveranstalter:

Nordic Info BV
Steenhuffeldorp 14,
1840 Londerzeel (Steenhuffel)
Belgien
[email protected]
+32 (0) 52 55 52 54
Ust-IdNr: BE0898125968

Der Kontakt zu Ihrer Reise erfolgt über das Servicebüro Nordic Germany GmbH. Sie schließen einen Vertrag mit dem Reiseveranstalter Nordic Info BV ab. Hier gelten die folgenden Rechte und Vereinbarungen:

Standard-Informationsformular (gilt nur für Pauschalreiseverträge)

Die Ihnen angebotene Kombination von Reiseleistungen ist eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302, umgesetzt durch das Gesetz vom 25. November 2015 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen.
Daher haben Sie Anspruch auf alle EU-Rechte, die für Pauschalreisen gelten. Nordic Info BV trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Nordic Info BV verfügt außerdem über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung, um Sie zu entschädigen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zurückzubefördern, falls das Unternehmen zahlungsunfähig werden sollte.

Grundrechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

– Vor Abschluss des Pauschalreisevertrages erhält der Reisende alle wesentlichen Informationen zur Pauschalreise.
– Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung aller vertraglich vereinbarten Reiseleistungen liegt immer bei mindestens einer Fachkraft.
– Der Reisende erhält eine Notrufnummer oder die Angabe einer Kontaktstelle, über die er den Veranstalter kontaktieren kann.
– Der Reisende kann die Pauschalreise mit einer angemessenen Frist und möglicherweise gegen einen Aufpreis auf eine andere Person übertragen.
– Der Preis der Pauschalreise darf nur im Falle einer Erhöhung bestimmter Kosten (z. B. der Treibstoffpreise) erhöht werden, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vorgesehen ist, und in jedem Fall nicht später als zwanzig Tage vor Beginn der Pauschalreise. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 8 % des Preises der Pauschalreise, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Preis zu erhöhen, so hat der Reisende Anspruch auf eine Preisminderung, wenn die entsprechenden Kosten gesenkt werden.
– Wird einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise, mit Ausnahme des Preises, erheblich geändert, so kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten, ohne eine Entschädigung zu zahlen, und erhält eine vollständige Erstattung. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer den Vertrag vor Beginn der Pauschalreise kündigt, hat der Reisende Anspruch auf Erstattung des Reisepreises und gegebenenfalls auf eine Entschädigung.
– Der Reisende kann in Ausnahmefällen vor Beginn der Pauschalreise vom Vertrag zurücktreten, ohne eine Vertragsstrafe zu zahlen, z. B. bei schwerwiegenden Sicherheitsproblemen am Bestimmungsort, die die Pauschalreise beeinträchtigen könnten.
– Darüber hinaus kann der Reisende den Vertrag jederzeit vor Beginn der Pauschalreise durch Zahlung einer angemessenen und gerechtfertigten Vertragsstrafe kündigen.
– Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht wie vereinbart erbracht werden, so ist dem Reisenden ohne Mehrkosten eine angemessene Ersatzleistung anzubieten. Werden die Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht und hat dies erhebliche Auswirkungen auf die Durchführung der Pauschalreise und hat der Veranstalter keine Abhilfe geschaffen, so kann der Reisende den Pauschalreisevertrag ohne Zahlung einer Vertragsstrafe kündigen.
– Wurden die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht, so hat der Reisende ebenfalls Anspruch auf Minderung und/oder Schadensersatz.
– Der Veranstalter ist verpflichtet, Reisenden, die sich in Schwierigkeiten befinden, Hilfe zu leisten.
– Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters oder des Anbieters werden die gezahlten Beträge zurückerstattet. Tritt die Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters oder gegebenenfalls des Anbieters nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung in der Reise oder im Urlaub inbegriffen, wird die Rückbeförderung des Reisenden organisiert. Nordic Info BV hat Insolvenzschutz durch den Reisegarantiefonds erhalten. Wenn die Leistungen aufgrund der Insolvenz von Nordic Info BV nicht erbracht werden, können sich die Reisenden an diese Stelle oder gegebenenfalls an die zuständige Behörde (Kalkoven 5, b.0202, 1820 Steenokkerzeel, Belgien, [email protected], +32-(0)2/240.68.00) wenden.
Richtlinie (EU) 2015/2302, umgesetzt durch das Gesetz vom 25. November 2015 über den über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32015L2302

 

Zusätzliche Reisebedingungen Nordic Info BV

Die nachstehenden zusätzlichen Reisebedingungen sind Bestandteil des zwischen dem Reisenden und Nordic Info BV geschlossenen Pauschalreisevertrages und gelten für alle ab dem 01.06.2022 gebuchten Reisen.

Artikel 1: Preise

1. Der im Pauschalreisevertrag vereinbarte Preis ist – von offensichtlichen Irrtümern abgesehen – fix und beinhaltet alle obligatorischen Leistungen, mit Ausnahme derjenigen, die aufgrund lokaler Vorschriften nur vom Reisenden vor Ort in bar bezahlt werden können.
2. Die Preise gelten immer pro Person, sofern nicht anders angegeben.
3. Nicht inbegriffen sind: Kosten für Reisepass, Visum, Impfungen, Versicherungen, alle persönlichen Ausgaben, Trinkgelder und Ausflüge, die nicht ausdrücklich als inbegriffen aufgeführt sind.
4. Die von Nordic Info BV telefonisch genannten Preise gelten immer unter Vorbehalt und können sich jederzeit ändern. Nur schriftliche Preisbestätigungen sind gültig.
5. Die Preise werden auf der Grundlage der am Tag der Buchung geltenden Tarife und Wechselkurse für die Unterbringung und andere Dienstleistungen im Ausland sowie der am Tag der Buchung bekannten Tarife für die Beförderung berechnet. Ist eine Revision erforderlich, so wird sie anteilig auf den zu revidierenden Teil der Fahrt angewendet.
6. Für unsere Direktflüge während der Wintersaison (Abflüge vom 01.11.23 bis 30.04.24) nach Kittilä und Rovaniemi haben wir die Möglichkeit einer Preisanpassung. Der Preis für eine Flugreise zu einem dieser Ziele wurde auf der Grundlage eines „Referenzkraftstoffpreises“ von 1.000 €/Tonne berechnet. Bei jeder Überschreitung des „ermäßigten Treibstoffpreises“ um eine volle 20-Euro-Stufe über 1.180 Euro/Tonne (d. h. einmal bei 1.200 Euro/Tonne, ein weiteres Mal bei 1.220 Euro/Tonne usw.) erhöht sich der Preis auf der Abrechnung um einen Nettobetrag von 2,4 Euro pro Person und Reise. Bei jeder Senkung des „ermäßigten Kraftstoffpreises“ um eine volle Tranche von 20 € unter 950 €/Tonne (d. h. einmal bei 930 €/Tonne, dann wieder bei 910 €/Tonne usw.) wird derselbe Nettobetrag von der Reisesumme auf der Abrechnung abgezogen.

Der aktualisierte Treibstoffpreis ist der durchschnittliche Treibstoffpreis des 3. Monats vor dem Abreisemonat, berechnet mit dem durchschnittlichen Wechselkurs dieses 3. Monat vor dem Abreisemonat. Erfolgt die Buchung jedoch im Abreisemonat selbst oder im Vormonat, wird der Tarif auf der Grundlage des zuletzt veröffentlichten aktualisierten Treibstoffpreises ermittelt. Je nach dem genauen Buchungszeitpunkt ist dies der durchschnittliche Treibstoffpreis des Monats oder des zweiten Monats vor dem Abflugmonat.
Der als Treibstoffpreis verwendete Tarif (Jet Fuel Station am Flughafen Belgien) kann unter https://jet-a1-fuel.com/price/belgium eingesehen werden.

Artikel 2: Formalitäten

1. Der Reisende muss die Informationen über die zu erledigenden Formalitäten zur Kenntnis nehmen, die ihm im Prospekt, auf der Website, über ein Angebot oder vom Reisebüro/Wiederverkäufer zur Verfügung gestellt werden. Er/sie muss im Besitz eines gültigen Ausweises (nicht abgelaufen) für die gebuchte Reise sein. Der internationale Reisepass muss noch mindestens 6 Monate nach der geplanten Rückkehr gültig sein. Er/sie muss auch für die Beschaffung der erforderlichen Visa verantwortlich sein. Reisende mit einer nicht-deutschen Identität müssen bei der Buchung ihre Staatsangehörigkeit angeben. Reisenden anderer Nationalitäten wird empfohlen, sich bei ihren jeweiligen Botschaften zu informieren. Nordic Info BV kann nicht für Probleme verantwortlich gemacht werden, die durch das Fehlen der richtigen Reisedokumente oder anderen Komplikationen entstehen.
2. Kinder müssen im Besitz eines Personalausweises mit Foto sein. Kinder, die nicht von ihren Eltern begleitet werden, müssen ein Dokument vorlegen, das die Zustimmung der Eltern zur Alleinreise enthält und in dem das Ankunfts- und Abreisedatum des betreffenden Landes, die Adresse, an der sie ihren Urlaub verbringen werden, und ihre Adresse in Deutschland angegeben sind.
3. Im Falle der Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des betreffenden Landes gehen alle daraus resultierenden Schäden zulasten des Reisenden.
4. Der Reisende muss sicherstellen, dass alle Impfungen durchgeführt werden. Da der Veranstalter keine medizinische Befugnis hat, muss der Reisende die Informationen mit einem zugelassenen Arzt auswerten.
5. Haustiere können auf die Reise mitgenommen werden, sofern die spezifischen Richtlinien des Veranstalters beachtet werden. Sie müssen in jedem Fall den Impfvorschriften entsprechen. Der Veranstalter übernimmt jedoch keine Verantwortung für Schäden oder Schwierigkeiten, die durch die Beförderung von Haustieren entstehen.

Artikel 3: Gepäck

1. Bei Verlust oder Beschädigung des Gepäcks muss der Fluggast in der Gepäckaufbewahrungsstelle des Flughafens eine Unregelmäßigkeitsmeldung ausfüllen. Ohne dieses Dokument ist es nicht möglich, eine Entschädigung von der externen Partei zu erhalten.
2. Bei der Beförderung mit dem Reisebus muss eine Bescheinigung beim Betreuer angefordert werden.
3. Bei der Beförderung mit der Fähre muss eine Bescheinigung bei der betreffenden Fährgesellschaft beantragt werden.

Artikel 4: Zeitpläne

Die angegebenen Zeitpläne sind Richtwerte. Der Reisende muss unter allen Umständen berücksichtigen, dass diese sowohl vor als auch während der Reise geändert werden können. Die Flugzeiten und -routen können, wie auch auf Ihrer Buchungsbestätigung angegeben, jederzeit geändert werden. Diese Regel gilt auch nach Erhalt der Flugtickets oder Reisedokumente. Solche Änderungen berechtigen nicht zu einer Erstattung oder Preisänderung.

Artikel 5: Anmeldung, Stornierung und Änderungen

1. Wer andere Teilnehmer anmeldet, haftet für die Einhaltung der allgemeinen und zusätzlichen Bedingungen durch die von ihm angemeldeten Personen.

2. Die Stornogebühren variieren je nach Datum der Stornierung. Das genaue Datum der Stornierung richtet sich nach dem Eingangsdatum beim Veranstalter. Erfolgt die Stornierung oder Änderung an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist sie erst am nächsten Werktag beim Veranstalter anfechtbar. Die Stornierung einer gebuchten Reise ist nur gültig, wenn Nordic Info BV eine schriftliche Bestätigung darüber erhalten hat. Die folgenden Stornierungskosten fallen an, wenn die Stornierung auf Wunsch des Reisenden vorgenommen wird. Die Mindestgebühr beträgt 50 € pro Person.

2a. Stornierung einer Sommerreise (Reise zwischen 15/04 und 01/11), die aus mindestens einem Ferienhaus, einer Blockhütte oder einer Wohnung besteht:

  • bis 90 Tage vor der Abreise: die Anzahlung;
  • weniger als 90 Tage vor der Abreise oder bei Nichterscheinen: 100 % des Reisepreises.
  • Stornierungen nach dem 1. Juni des Jahres, in dem die Reise stattfindet: 100 % des Reisepreises.

2b. Stornierung einer Winterreise (Abfahrt zwischen dem 02.11. und dem 14.04.) oder einer Sommerreise (außer den in 2a genannten):

  • bis 90 Tage vor der Abfahrt: die Anzahlung;
  • von 89 bis 45 Tage vor der Abfahrt: 50 % des Fahrpreises;
  • weniger als 45 Tage vor der Abfahrt oder im Falle einer Nichtanmeldung: 100 % des Fahrpreises.

2c. Fährtickets, Flugtickets (ob als Teil einer Pauschalreise oder nicht): Stornierungskosten immer 100%, da diese sofort nach Bestätigung durch die Kunden bei der Flug- oder Fährgesellschaft gebucht werden, um einen Festpreis zu garantieren.

100 % der Kosten im Falle einer Stornierung oder Änderung. Bei Ausflügen, Museumseintrittskarten, Bahn- und Bustickets fallen immer 100 % Stornierungskosten an. Diese Kosten kommen zu den in 2a-2b genannten Kosten hinzu.

3. Änderungen einer gebuchten Reise sind gegen Zahlung einer Änderungsgebühr möglich.

  • Geringfügige Änderungen (z. B. Nummernschild, Schreibfehler im Namen, Nachbestellung eines Ausflugs, …) bis 45 Tage vor Abreise: 35 € pro Datei, ggf. erhöht um die Änderungsgebühr, die gemäß den Verkaufsbedingungen der Anbieter erhoben wird.
  • Ab 44 Tagen vor der Abreise gelten die Stornierungsbedingungen.
  • Änderungen an Fähr- und Flugtickets werden in dem Maße vorgenommen, wie sie von der Fähr- und Fluggesellschaft akzeptiert werden. Wenn diese keine Änderungen zulassen, kann Nordic Info BV nicht haftbar gemacht werden und der Reisende muss den vollen Preis des neuen Tickets bezahlen.
  • Im Falle einer Änderung des Namens, der Unterkunft, des Transportmittels oder des Reisezeitraums gelten die Stornierungsbedingungen.

4. Die Prämien der Rücktrittsversicherung werden nicht erstattet.

5. Für bestimmte Reisen können andere Stornierungsbedingungen gelten. Wenn dies der Fall ist, finden Sie diese geänderten Bedingungen zusammen mit der Reise auf unserer Website und/oder auf Ihrem Bestellschein aufgeführt. Wenn dort nichts erwähnt wird, gelten die normalen Stornierungsbedingungen. Nehmen Sie an einer maßgeschneiderten Gruppenreise oder einem Incentive teil oder organisieren Sie eine solche und möchten Sie diese stornieren? In diesem Fall gelten die vom Travel Designer zum Zeitpunkt der Buchung mitgeteilten Bedingungen.

6. Der Reisende bestätigt, dass er ordnungsgemäß über die außergewöhnlichen Umstände aufgrund der Coronavirus-Krise, die seine Reise beeinträchtigen können, und über die Pandemiesituation an seinem Reiseziel informiert wurde. Er hat auch die aktuellen Reisehinweise des Auswärtigen Amtes zur Kenntnis genommen. Der Reisende erklärt daher, sich der möglichen Risiken voll bewusst zu sein und bestätigt, vom Reiseveranstalter ausreichend informiert worden zu sein.

Artikel 8: Bezahlung Ihrer Reise

1. Die Zahlung der Anzahlung und des Restbetrags muss vor dem auf der Auftragsbestätigung (Bestellformular) oder der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum erfolgen.
Bitte beachten Sie: Die Zahlung mit American Express ist nicht möglich.

2. Wir erheben eine Anzahlung von 30 % des gesamten Reisepreises, ohne Versicherung und Flug- und Fährtickets. Diese sind zu 100% in der Anzahlung enthalten.

3. Der Restbetrag ist 6 Wochen vor der Abreise fällig.

4. Jede Rechnung/jeder Bestellschein, der nicht innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt per Einschreiben beanstandet wird, gilt als endgültig angenommen.

5. Alle Rechnungen/Bestellscheine sind spätestens zu dem auf der Rechnung/Bestellschein angegebenen Fälligkeitsdatum zu bezahlen und können in bar gezahlt werden. Die Übersendung der Rechnung/des Bestellscheins dient als Zahlungserinnerung.

6. Bei nicht fristgerechter Zahlung werden von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 12 % pro Jahr fällig.

Außerdem wird der Rechnungsbetrag von Rechts wegen und ohne Vorankündigung um einen festen und nicht reduzierbaren Betrag von 15 % als Pauschalentschädigung erhöht, wobei der Mindestbetrag 50 € beträgt.

7. Bei verspäteter Zahlung des Restbetrags ist der Veranstalter berechtigt, den Pauschalreisevertrag zu kündigen und die vertraglichen Rücktrittsbedingungen anzuwenden, nachdem er den Teilnehmer zur Zahlung aufgefordert hat.

8. Bei nicht fristgerechter Zahlung der Anzahlung ist der Veranstalter nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung des Reisenden berechtigt, den Pauschalreisevertrag zu kündigen und die vertraglichen Rücktrittsbedingungen anzuwenden.

9. Die gleichen Bedingungen gelten für Online-Buchungen

Artikel 7: Beschwerdeverfahren

1. Der Reisende ist verpflichtet, den Veranstalter unverzüglich und mit allen beweiskräftigen Mitteln über alle Mängel zu informieren, die er bei der Durchführung des Pauschalreisevertrags feststellt. Eventuelle Reklamationen müssen spätestens 14 Tage nach der Reise schriftlich bei Nordic Info BV eingereicht werden.

2. Der Wert der nicht in Anspruch genommenen Leistungen wird nur dann erstattet, wenn eine schriftliche Erklärung des betreffenden Leistungserbringers vorgelegt wird, aus der klar hervorgeht, welche Leistungen der Reisende nicht in Anspruch genommen hat.

3. Die Europäische Kommission stellt für Verbraucher unter ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit. Nordic Info BV ist grundsätzlich nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Artikel 8: Angebot

Die Angebote/Informationen in unseren Broschüren, Newslettern, auf unserer Website und in den sozialen Medien wurden nach bestem Wissen und Gewissen auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Daten erstellt.

Artikel 9: Recht auf Widerruf

Sie können Ihr Widerrufsrecht bei einem Fernkauf (z. B. über das Internet) bis zu 14 Kalendertage lang ausüben. Dieses Rücktrittsrecht gilt nicht für Online-Reisebuchungen. Für weitere Informationen zu diesem Thema verweisen wir Sie auf die Website des Bundesministeriums der Justiz.

 

Allgemeine Informationen Nordic Info BV

Hotels & Unterkünfte

Sollte eines der genannten Hotels nicht mehr verfügbar sein, werden wir Ihnen eine Alternative anbieten. Die Reiseroute selbst wird sich nicht oder nur geringfügig ändern. Das Angebot von Nordic Info BV ist freibleibend. Im Falle von Preisänderungen werden diese dem Kunden zuerst mitgeteilt. Unsere Preise gelten nicht während Messen und Konferenzen.

Dreibettzimmer

Bitte beachten Sie, dass im hohen Norden ein Dreibettzimmer fast immer ein Doppelzimmer mit einem Zusatzbett ist. Wir wissen aus Erfahrung, dass es mit 3 Erwachsenen in einem Zimmer manchmal eng wird. Wenn Sie genügend Platz in Ihrem  Zimmer haben wollen, empfehlen wir 3 Personen, die zusammen reisen, ein Doppel- und Einzelzimmer.

Durchführung des Vertrages

Die Sicherheit unserer Reisenden steht natürlich an erster Stelle. Bei zweifelhaften Wetterverhältnissen gehen unsere Partner in Skandinavien kein Risiko ein und manchmal muss ein Ausflug dann abgesagt werden.
Bei der Durchführung des Vertrages stehen Umwelt, Hygiene, Wohlbefinden und Sicherheit an erster Stelle.

Schäden an gemieteten Gegenständen

Kosten, die durch Schäden an den von unseren Partnern gemieteten Gegenständen entstehen, können vom Kunden zurückgefordert werden. Dies gilt auch für Schäden am Mobiliar in Ferienhäusern und Hütten.

Flüge

Die meisten Reisen werden mit einem Flug angeboten. Bei der Buchung prüfen wir sofort, ob die angegebene Preiskategorie noch verfügbar ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bieten wir eine andere Preiskategorie an. Es kann sein, dass dafür ein Aufpreis zu entrichten ist. In diesem Fall haben Sie immer noch das Recht, die Reise kostenlos zu stornieren. Jede Erhöhung der Flughafensteuer und/oder des Treibstoffzuschlags nach der Buchung wird automatisch berechnet.

Je nach den Bedingungen der Fluggesellschaft kann es sein, dass die Tickets sofort storniert werden müssen. In diesem Fall müssen Sie den vollen Betrag zusammen mit der Kaution bezahlen. Diese Tickets sind nicht erstattungsfähig, d. h., wenn Sie Ihre Reise stornieren, werden Ihnen die Kosten für das Ticket nicht erstattet.

Mietwagen

Der Reisende schließt einen direkten Vertrag mit dem Autovermieter ab, ohne dass Nordic für mögliche Schäden haftet, die sich aus diesem Vertrag ergeben. Wir möchten jedoch in diesem und dem folgenden Absatz die wichtigsten Aspekte eines solchen Abkommens nennen.
Bei der Abholung des Mietwagens (= die genannte Automarke/der genannte Autotyp oder eine gleichwertige Alternative) wird ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Vermieter aufgesetzt. Sie müssen eine gültige Kreditkarte, Ihren Personalausweis und einen mindestens ein Jahr alten Führerschein vorlegen. Die Kreditkarte dient als Garantie und wird für die Bezahlung von zusätzlich abgeschlossenen Versicherungen, für die Nutzung von GPS, Mautstraßen und anderen möglichen Kosten verwendet.

Ohne eine gültige Kreditkarte, die auf den Namen des Fahrers ausgestellt ist, können Sie den Mietwagen nicht erhalten. Eine Prepaid-Karte oder eine Karte ohne Ermäßigung ist nicht gültig!

Unsere Preise beziehen sich auf die Abholung und Rückgabe am Flughafen und während der Bürozeiten (sofern nicht anders angegeben). Bei unterschiedlichen Abhol- und Rückgabeorten ist ein entfernungsabhängiger Aufpreis zu entrichten. Im Falle einer verspäteten Rückgabe des Mietwagens wird eine zusätzliche Tagesgebühr erhoben. Wenn Sie grenzüberschreitend mieten, sollten Sie dies bei der Abholung des Fahrzeugs erwähnen. Manchmal muss vor Ort ein Aufpreis gezahlt werden.
*Bei der Einreise nach Stockholm und Oslo und auf bestimmten Straßen/Tunneln/Brücken müssen Mautgebühren entrichtet werden. Die Mietwagen sind mit einem automatischen Zahlungssystem ausgestattet, für das Ihre Kreditkarte verwendet wird. Für die Nutzung dieses Zahlungssystems müssen Sie vor Ort eine zusätzliche Gebühr entrichten.

Das Mindestalter des Fahrers beträgt 19 – 25 Jahre, je nach Fahrzeugtyp und Reiseziel. Fahrer, die jünger als 25 Jahre sind, müssen in der Regel vor Ort einen Aufpreis zahlen.
Im Falle eines Unfalls/Diebstahls gibt es eine Selbstbeteiligung, die vom Fahrzeugtyp und dem Zielort abhängt. An den meisten Standorten können Sie bei der Abholung des Mietwagens eine Super CDW abschließen, die diesen Betrag erheblich reduzieren kann. Dies gilt in der Regel nicht für Fahrer unter 25 Jahren.

Speziell für Island und Ergänzung zum vorherigen Artikel

Die Ringstraße um Island, die Route 1 (= þjóðvegur) genannt wird und ca. 1300 km lang ist, ist vollständig asphaltiert und von Mitte Mai bis September mit einem normalen Pkw ohne Allradantrieb befahrbar. Sobald man die Ringstraße verlässt und das Landesinnere erkunden will, ist ein Allradfahrzeug Pflicht. Die F-Straßen/Hochlandrouten sind von Mitte Juni bis Mitte September geöffnet und NUR für 4×4-Fahrzeuge zugänglich (siehe: www.road.is).

Es werden nur die folgenden Kreditkarten akzeptiert: Visa, Euro- und Mastercard. Das Tanken erfolgt in der Regel nur mit Kreditkarte, da es im Hochland keine Tankstellen gibt. Im Falle eines Unfalls/Diebstahls gibt es immer eine Selbstbeteiligung, die vom Fahrzeugtyp abhängt.

Als zusätzlichen Service bietet Nordic eine Zusatzversicherung an, die die Selbstbeteiligung bereits stark vermindert. Sie können diese Selbstbeteiligung auf 0 € reduzieren, indem Sie eine Zusatzversicherung abschließen. Da eine solche Zusatzversicherung nicht immer die klügste Lösung ist, ist es ratsam, sich von uns beraten zu lassen. Sie können auch vor Ort eine Zusatzversicherung abschließen, wenn diese nicht bereits inbegriffen ist, z. B. für Schäden an Windschutzscheiben und Scheinwerfern, Schäden durch Sand und Asche usw. Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Abreise darüber zu informieren, damit Sie bestens für Ihre Reise gerüstet sind. Die Selbstbeteiligung wird jedoch in keinem Fall, auch nicht bei Abschluss einer Zusatzversicherung, für Schäden beim Durchqueren von Flüssen und beim Fahren abseits der normalen Wege, an Reifen oder an der Unterseite des Fahrzeugs gemindert. Dies gilt auch für Schäden, die an einem Standardfahrzeug beim Befahren von markierten F-Straßen entstehen. Die Reisenden schließen einen direkten Vertrag mit der Autovermietung ab, ohne dass Nordic für etwaige Schäden aus diesem Vertrag haftet.

Das Mindestalter für die Anmietung eines Fahrzeugs beträgt 20 Jahre (23 Jahre für 4×4-Fahrzeuge). Sie müssen seit mindestens 1 Jahr im Besitz eines Führerscheins sein. Bei der Anmietung eines Wohnmobils beträgt das Mindestalter 25 Jahre.

Alle Preise basieren auf unbegrenzten Kilometern und einer Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung. Die Höhe der Selbstbeteiligung variiert je nach Art des Mietfahrzeugs zwischen 360 € (Kat. A, B, N) und 670 € (alle Kategorien).

Eine Versicherung für Asche- und Sandstürme kann separat für 12 € oder 16 € pro Tag abgeschlossen werden. Die Mindest-Selbstbeteiligung von 180 € wird im Falle eines solchen Schadens immer angerechnet.

Die oben genannten Preise und Beträge sind abhängig vom Wechselkurs der Isländischen Krone. Im Gegensatz zu anderen Reisezielen sind in Island die Unterseite des Fahrzeugs und die Reifen nicht versichert. Auch Schäden bei Flussüberquerungen sind nicht abgedeckt.

Ein:e Zweitfahrer:in ist in der Regel inbegriffen. Siehe Angebot.

Wenn Sie über Nordic einen Fahrzeugtyp mieten, der nicht in unserer Broschüre oder auf der Website aufgeführt ist, gelten für Sie gesonderte Bedingungen.

Spezifische Reiseinformationen Island

Die Preise wurden unter Berücksichtigung der isländischen Unterkunftssteuer von 11 % berechnet.

Icelandair fliegt das ganze Jahr über mehrmals pro Woche von München, Hamburg, Frankfurt am Main und Berlin nach Island.

Reisen mit der Fähre

Die Preise für die Fähre werden auf der Grundlage des von den Fährgesellschaften angebotenen „Flex“-Autopakets berechnet. Sollte dieser zum Zeitpunkt der Buchung nicht mehr verfügbar sein, kann sich der Preis ändern. Selbstverständlich werden Sie darüber informiert.

Wechselkurse

Unsere aktuellen Verkaufspreise basieren auf den folgenden Wechselkursen:

Wechselkurs_Nordic_Maerz2023

Hotelgebühren

Bitte beachten Sie, dass wir die Preise in unserer Broschüre und auf unserer Website nach den jeweils gültigen Steuern berechnet haben.
Am 01.09.2023 wurden die folgenden Steuern auf Hotelaufenthalte erhoben:
Norwegen: 12 %
Schweden: 12 %
Finnland: 10 %
Island: 11 %
Wenn eine der jeweiligen Regierungen beschließt, diese Steuer zu erhöhen, sind wir verpflichtet, diese Erhöhung im gleichen Verhältnis weiterzugeben.

Vor der Buchung

Bevor Sie eine Reise buchen, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass Nordic Info BV keine risikofreien Ausflüge oder Pauschalreisen anbietet. Dabei handelt es sich oft um Expeditionen in Länder mit sehr extremen Jahreszeiten, die daher immer abenteuerlich sind.
Wir verwenden absichtlich das Wort „Expeditionen“, um einige unserer Erfahrungen zu beschreiben. Dies ist eine bewusste Entscheidung, denn eine Expedition ist oft eine Entdeckungs- und/oder Forschungsreise, die in fremde und abgelegene Gebiete führt. Sie ist daher in keiner Weise mit einer klassischen Pauschalreise vergleichbar.
Man bucht eine Reise bei uns, weil wir ein erfahrener und qualitativ hochwertiger Reiseveranstalter sind. Sie müssen sich aber auch darüber im Klaren sein, dass für die Art von Reisen, die wir anbieten, eine gewisse Erfahrung von den Reisenden erwartet wird. Sie müssen sich vorher über Ihre eigenen Fähigkeiten im Klaren sein und die Risiken der Expeditionen abwägen.
Sie sollten sich auch darüber im Klaren sein, dass diese Expeditionen in abgelegene Gebiete ihre eigenen Risiken mit sich bringen, da sie manchmal unter extremen Bedingungen durchgeführt werden. Selbst die erfahrensten Skandinavien-, Island- und Antarktisforscher können immer noch von den extremen Bedingungen überrascht werden, die für diese Regionen typisch sind. Nordic Info BV kann nicht für die Folgen dieser unvorhergesehenen Ereignisse und Umstände (Lawinen, Schneestürme usw.) verantwortlich gemacht werden.

Haftung

1. Nordic Info BV haftet nicht für Kosten, die durch Transportverzögerungen infolge von Wetterbedingungen, Defekten, Streiks, Krieg, Fahrplan- oder Transportmitteländerungen entstehen.
2. Dieser Text wurde auf der Grundlage von Daten erstellt, die uns bis zu sechs Monate vor seiner Veröffentlichung bekannt waren. Sollten sich Änderungen in Bezug auf den Betrieb, die Einrichtungen und die Leistungen der angebotenen Produkte ergeben, werden diese dem Reisebüro oder dem Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden mitgeteilt.
3. Soweit Nordic Info BV die im Reisevertrag enthaltenen Leistungen nicht selbst erbringt, beschränkt sie ihre Haftung für Sachschäden auf das Dreifache des Reisepreises.

 

Verlässlichkeit

Garantieregelung (GFG Reisegarantiefonds)

Nordic Info BV (BE0898.125.968) ist mit GFG Reisegarantiefonds verbunden. Sie können dies überprüfen über: GFG Reisegarantiefonds. Im Rahmen dieser Regelung sind die in diesem Programm veröffentlichten Reisen durch diese Garantie abgedeckt. Diese Garantie bedeutet, dass der Reisende die Sicherheit hat, dass sein im Voraus bezahltes Reisegeld zurückerstattet wird, wenn die andere Partei die vereinbarte Leistung aufgrund von Zahlungsunfähigkeit nicht erbringen kann. Sofern der Vertrag eine Beförderung vorsieht und das Ziel bereits erreicht ist, wird die Rückreise organisiert.

 

Better holidays

Bei der Gestaltung unserer Reisen nehmen wir Rücksicht auf Mensch, Umwelt, Natur und Kultur, damit der Urlaub nicht nur für Sie etwas Besonderes ist, sondern auch künftige Generationen in den Genuss attraktiver Reiseziele kommen können. Ob es sich um einen Urlaub handelt, bei dem man die unberührte Natur genießt, die lokale Kultur erlebt, neue Menschen kennenlernt oder ein köstliches lokales Gericht probiert – gemeinsam arbeiten wir an Urlauben, die zu besseren Orten und schöneren Erfahrungen führen. Und damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des Reiseziels. Für Sie als Reisenden, aber auch für die Menschen, die am Urlaubsort leben.

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